
ATHOS informiert · WEG-Recht · 27. März 2026
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Wohnungseigentümer müssen vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen nicht automatisch drei Vergleichsangebote einholen.

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Wohnungseigentümer müssen vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen nicht automatisch drei Vergleichsangebote einholen.
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