2. Juli 2026
ATHOS informiert · WEG-Recht · 27. März 2026
BGH kippt die Drei-Angebote-Regel
Az. V ZR 7/25 – Was Eigentümer und Beiräte jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.03.2026 (Az. V ZR 7/25) klargestellt:
Wohnungseigentümer sind vor der Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen nicht verpflichtet, drei Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist allein, ob die Eigentümer auf einer ausreichenden Informationsgrundlage entscheiden konnten.
Was hat der BGH entschieden?
Der V. Zivilsenat des BGH hat die in der Praxis weit verbreitete „Drei-Angebote-Regel” ausdrücklich verworfen. Eine gesetzliche Grundlage für diese Pflicht gibt es nicht. Maßstab ist stattdessen der vernünftig und wirtschaftlich denkende Wohnungseigentümer: Konnte die Gemeinschaft auf Basis der vorhandenen Informationen eine nachvollziehbare Entscheidung treffen, entspricht der Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung – unabhängig davon, ob ein oder drei Angebote vorlagen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Beschluss ist nicht mehr automatisch anfechtbar, weil weniger als drei Angebote eingeholt wurden.
Positive Erfahrungen mit einem Handwerker können eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bilden.
Bei dringenden Maßnahmen (z.B. Wasserschaden) war ohnehin keine Zeit für mehrere Angebote – das bestätigt der BGH nun ausdrücklich.Bei größeren oder kostenintensiven Maßnahmen bleiben mehrere Angebote sinnvoll, um die Entscheidung zu untermauern.
Was Beiräte und Verwalter jetzt beachten sollten
Dokumentation wird wichtiger als Anzahl. Wer künftig nur ein Angebot einholt, sollte im Protokoll festhalten warum: langjährige Zusammenarbeit, Dringlichkeit, Marktkenntnis oder vergleichbare Referenzwerte. Eine saubere Begründung schützt vor Anfechtung – nicht die bloße Anzahl von Angeboten.
Einordnung durch ATHOS
Als zertifizierte Hausverwaltung nach § 26a WEG begrüßen wir diese Klarstellung. Sie gibt uns mehr Flexibilität bei der Vergabe – ohne den Anspruch an Wirtschaftlichkeit und Transparenz zu senken. In jeder Gemeinschaft prüfen wir, ob die vorhandenen Informationen für eine vernünftige Entscheidung ausreichen. Wo mehrere Angebote sinnvoll sind, empfehlen wir sie weiterhin.
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